Streuobstwiese gilt zum Teil als Biotop
Die Streuobstwiese gilt nun als Biotop. Mit dieser Aussage sorgt man in so manchem deutschen Golfclub für erstauntes Nachfragen. Streuobstwiesen sind auf Golfanlagen in Deutschland an der Tagesordnung, werden immer wieder neu angelegt und von Naturschutzbehörden positiv bewertet. Bis dato wurden Streuobstwiesen aber nicht als Biotope bewertet. Tatsächlich hat sich dies am 1. März 2022 mit der Einführung der Novelle des „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ geändert. Flächen mit mindestens 25 lebenden Bäumen und mindestens 160 Zentimeter Stammhöhe, die auf einer Wiese mit mindestens 1500 Quadratmetern Fläche stehen, sind ein gesetzlich geschütztes Biotop.
Achtung bei Baumaßnahmen
Für den Spielbetrieb bedeutet dies allerdings erst einmal keine Änderung: Die Greenkeeper müssen die Streuobstwiese nicht blau ausstecken. Golfer dürfen sie betreten.
Komplizierter wird es, wenn auf der Golfanlage umgebaut werden soll. Sei es, dass eine Spielbahn in den Bereich der Streuobstwiese verlegt wird oder ein Abschlag an diese Stelle gebaut werden soll. In solch‘ einem Fall sollte nicht ohne vorherige Absprache mit den Behörden einfach drauflosgebaut werden.
Eintragung in Bio-Kartierung
Das bedeutet nicht automatisch, dass Arbeiten der Golfanlagen in diesen Bereichen grundsätzlich nicht mehr möglich sind, versicherte Dr. Josef Tumbrinck, Leiter der Unterabteilung Naturschutz im Bundesumweltministerium bei einer Veranstaltung im GC St. Leon-Rot. „Sie sollten sich aber auf jeden Fall an die Behörden wenden“, lautet sein Tipp. Schließlich könne auch nur so geklärt werden, ob die entsprechende Fläche auch noch in die Bio-Kartierung des jeweiligen Bundeslandes eingetragen werden müsse.
Masterplan schafft langfristige Strategie
Klar machen die neuen Bestimmungen auch eines: Ein Masterplan, der die langfristige Entwicklung der Flächen eines Golfclubs festlegt, macht Sinn. So verhindert man, dass man sich durch die unbedachte Anlage einer Streuobstwiese womöglich Flächen blockiert, die man später für einen Kurzplatz oder andere Flächen benötigt.
Golfanlagen stecken mit dieser Neuerung des Insektenschutzgesetzes zweifellos in der Zwickmühle. Auf der einen Seite tragen sie mit der Aufwertung ihrer nicht genutzten Spielflächen zur Förderung der Biodiversität bei, andererseits blockieren sie mit der Auswahl der falschen Fläche vielleicht zukünftig Entwicklungen. Schon deshalb gilt: Die Flächenaufteilung auf einem Golfplatz muss mit Weitsicht erfolgen. Stimmen dann noch Boden und Klima, steht der Obstbaumwiese nichts mehr im Wege.