BGV startet Sonderförderung für Golf & Natur-Projekt
Startklar für ein neues Projekt? Der Bayerische Golfverband will Schwung in das Thema „Golf & Natur“ bringen und fördert deshalb bis zum 31.12.2021 die ersten fünf Neuanmeldungen zu dem bundesweiten Zertifizierungsprojekt mit jeweils 500 Euro. Nachdem außerdem 250 Euro Zuschuss des Deutschen Golf Verbandes hinzukommen, reduziert sich der Eigenanteil des Clubs für die Erstberatung durch einen Experten, die eigentlich mit derzeit 950 Euro netto veranschlagt wird, auf 250 Euro. Ab 1. Januar steigen die Kosten für einen Beratungstag auf 1000 Euro netto.
Mit dieser Aktion will der Bayerische Golfverband vor allem darauf hinweisen, dass das Projekt „Golf & Natur“, an dem inzwischen 40 bayerische Golfanlagen teilnehmen, weit mehr ist als eine Aktion zur Förderung des Naturschutzes und der Biodiversität. Vielmehr stehen auch zahlreiche rechtliche Themen im Fokus, die vor allem darauf abzielen, die Verantwortlichen im Golfclub vor einer potenziellen Haftung zu bewahren.
Trinkwasserschutzverordnung, Pflanzenschutzkontrolle, Arbeitsrecht, Betriebssicherheit – das alles sind nach Ansicht des Präsidenten des Bayerischen Golfverbandes, Arno Malte Uhlig, auf den ersten Blick keine Themen, die nach „Golf & Natur“ klingen. Tatsächlich spielen sie im Rahmen der Zertifizierung der drei Stufen Bronze, Silber oder Gold aber eine wesentliche Rolle, weil sie eine nachhaltige Führung der Golfanlage dokumentieren.
Blühpakt Bayern hilft beim Bronze-Zertifikat
Golfanlagen, die bereits am „Blühpakt Bayern“ teilnehmen, den der Bayerische Golfverband zusammen mit dem Umweltministerium Bayern ins Leben gerufen hat, sind ohnehin bereits einen deutlichen Schritt weiter auf dem Schritt zum Bronze-Zertifikat. Sie benötigen nach Auskunft des BGV „nur noch wenige ergänzende Unterlagen“, um den ersten Schritt innerhalb der Zertifizierung zu gehen.
Bedenken, dass eine Golfanlage den wirtschaftlichen Anforderungen des Programmes nicht gewachsen ist, begegnet die BGV-Geschäftsführerin Heidrun Klump mit dem Hinweis, dass erforderliche Maßnahmen, die bauliche Veränderungen beinhalten, wie etwa die Einrichtung eines ordnungsgemäßen Waschplatzes auch zeitlich an die finanziellen Möglichkeiten der Anlage angepasst werden können.
Nachhaltiger Betrieb der Golfanlagen
Am Ende, so die Einschätzung des BGV, sei das Programm „Golf und Natur“ für die Golfanlage eine wesentliche Maßnahme, „damit sich die Wahrnehmung der Golfanlage in der jeweiligen Region und auch gegenüber den lokalen Behörden positiv entwickeln kann.“
Golfanlagen, welche die Förderung wahrnehmen möchten, erhalten weitere Informationen hier. Die Regel für den Erhalt des Zuschusses lautet dabei „First come first serve“, der Meldeeingang auf dem Anmeldeportal für Golf & Natur entscheidet.