Insektenschutzpaket des Bundes kurzfristig ohne Auswirkungen
Bundestag und Bundesrat haben vergangene Woche das seit längerem diskutierte Insektenschutzpaket beschlossen. Es sieht unter anderem den Schutz von für Insekten wichtigen Biotopen wie Streuobstwiesen vor sowie ein Vorgehen zur Verringerung der insektenschädlichen Lichtverschmutzung. Außerdem enthält die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine deutliche Reduzierung des Pestizid-Einsatzes sowie den Glyphosat-Ausstieg bis Ende 2023.
Inwieweit sind Golfanlagen akut von der neuen Gesetzgebung betroffen?
„Im Moment ergeben sich dadurch keine aktuellen Verordnungen, da das Gesetz nun noch in Länderverordnungen umgesetzt werden muss“, erklärt Marc Biber, Leiter Umwelt & Platzpflege beim Deutschen Golf Verband. Sollten sich in den einzelnen Bundesländern in der Umsetzung des Gesetzes Änderungen für Golfanlagen ergeben, plant der DGV nach Hinzuziehen eines Fachjuristen eine genaue Darstellung der relevanten Details für die einzelnen Regionen.
Änderungen könnten sich zum Beispiel dadurch ergeben, dass Streuobstwiesen oder Magerrasenwiesen zu Biotopen erklärt werden. Hier verweist Biber noch einmal darauf, dass für Golfanlagen generell eine langfristige Planung und Einteilung ihrer Flächen wesentlich ist.
Beleuchtung auf Driving Ranges muss insektenfreundlich sein
Daneben birgt die geänderte Lichtschutzverordnung durchaus Details, die auch Golfanlagen betreffen könnten, nachdem der Trend zu beleuchteten Puttinggrüns oder Driving Ranges anhält. Hier ist die Umrüstung auf alternative Lichtmittel mit einer anderen Lichtfarbe und Spektralverteilung sinnvoll. Auch die ökonomisch sinnvollen LED-Lichtmittel sind nur dann zum Einsatz geeignet, wenn sie ein insektenfreundliches Lichtspektrum haben.
Im Hinblick auf die Pflanzenschutzbestimmungen und das Thema Glyphosat stehen derzeit ebenfalls keine Änderungen an. „Glyphosat wird im Golfbereich ohnehin nicht angewendet“, erklärt Biber. „Falls jemand im Golfbereich damit Unkraut auf Terrassen oder Wegen bekämpft hat, war dies nicht rechtmäßig. Auf den Golfplätzen selbst sind die Pflanzenschutzbestimmungen ohnehin sehr restriktiv“.