Zehn Golfclubs erhalten Prädikat Blühender Golfplatz
Die Bilanz nach einem Jahr Blühpakt-Allianz zwischen dem Bayerischen Golfverband und dem Bayerischen Umweltministerium fällt positiv aus: „Vorbildliche Aktivität“ in Sachen Steigerung der Biodiversität bescheinigte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber am Dienstag den Vertretern von zehn Golfanlagen. Sie erhielten bei einer Feierstunde im GC München Eichenried von Glauber die Auszeichnung zum „Blühenden Golfplatz“. Dabei handelt es sich um: GC München Eichenried, GC Memmingen Gut Westerhart, GC Hof, GC Würzburg, GC München Riedhof, Golfanlage Gerolsbach, GC Feldafing, GC Herzogenaurach, GC Schwanhof und den GC Abenberg. Für Arne Malte Uhlig, Präsident des Bayerischen Golfverbandes, sind sie die Vorreiter einer Bewegung, die insgesamt drei Jahre dauern wird. In diesem Zeitraum können die bayerischen Golfanlagen dokumentieren, wie groß ihr Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt in Bayern ist.
26 Golfanlagen in Bayern beim Blühpakt
„Mit Ihnen wurden wir ja angeködert“, merkte Glauber lächelnd gegenüber Tim Pischkowski vom GC München Riedhof im Rahmen der Veranstaltung an. Bis zum Besuch bei der Golfanlage in der Nähe von Wolfratshausen seien die Vertreter der Naturschutzbehörden im Umweltministerium nur bedingt überzeugt von einer Kooperation mit dem Bayerischen Golfverband gewesen. Aber „nach dem Besuch standen sie dann da und meinten: Das machen wir.“ Inzwischen nehmen 26 bayerische Golfanlagen am gemeinsamen Projekt teil.
10.000 Hektar Fläche
Ziel des Blühpaktes Bayern ist es, den Rückgang von Insekten zu stoppen und deren Lebensräume zu vergrößern. Nachdem Bayern über rund 200 Golfanlagen verfügt, die sich über rund 10.000 Hektar Fläche erstrecken, bieten diese besonders viel Potential für hochwertige Lebensräume. Mitmachen kann jeder Club. Die Teilnahme am Zertifizierungsprogramm Golf & Natur des Deutschen Golf Verbandes ist keine Voraussetzung.
Die Vielzahl der Maßnahmen auf den zehn ausgezeichneten Golfanlagen reicht von der Förderung von Wildbienen über die Anlage von Magerrasenwiesen bis zu Totholzprojekten und vielem mehr.
Mindestkriterien für die Auszeichnung „Blühender Golfplatz“
- Mindestens 30 % der Freiflächen der Golfanlage sind naturnah gestaltet. Dies bedeutet insbesondere: durchgängiges Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst; unterschiedliche Lebensräume aus heimischen, zweijährigen Wiesenblumen, Stauden, Sträuchern und Gehölzen.
- Keine flächige Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel. Werden Pflanzenschutzmittel auf den Spielflächen eingesetzt, darf keine Wind-Abdrift erfolgen; der Einsatz erfolgt vorzugsweise morgens oder abends.
- Bereiche der Blühflächen bleiben über den Winter ungemäht stehen (Erhalt von Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten).
- Kein Einsatz torfhaltiger Substrate bei der Gestaltung und Pflege von Freiflächen.
- Mindestens zwei Strukturhilfen (Insektenhotels, liegendes/stehendes Totholz, Sandflächen, insektengerechte Kleingewässer) sind vorhanden.
- Zur Anmeldung muss eine Dokumentation vorgelegt werden mit
- Pflanzen für ein ganzjähriges Blühangebot
Pflegeplan mit abschnittsweiser Mahd der naturnahen Bereiche und Abtransport des Schnittgutes
- Pflanzen für ein ganzjähriges Blühangebot
Mehr Infos zum Thema Biodiversität in Bayern:
https://golfsustainable.com/nachhaltigkeit-spielt-wesentliche-rolle-bayerns-golfanlagen/