CO2: Grünflächen von deutschen Golfplätzen nicht anrechenbar
Deutsche Golfanlagen können ihre Grünflächen bei der CO₂-Bilanz nicht anrechnen. Auch, wenn die Vorstellung noch so schön und auf den ersten Blick naheliegend ist: Ein deutscher Golfplatzbesitzer wandelt eine Ackerfläche in einen Golfplatz mit viel Baumbestand, Teichen, Hecken, Wiesen um. Diese Umwandlung, so die landläufige Einschätzung, sollte sich auf die CO₂-Bilanz der Golfanlage positiv auswirken. Schließlich sind auf dem Gelände zig Pflanzen, die Sauerstoff produzieren und CO₂ aufnehmen.
Falsch gedacht: Betreiber von Golfanlagen, die sich schon jetzt mit ihrer CO₂-Bilanzierung befassen, werden feststellen, dass diese Rechnung so nicht funktioniert. Und das aus zweierlei Gründen:
- Eine solide und haltbare CO₂-Bilanzierung in Deutschland basiert auf dem international anerkannten Green House Gas Protokoll und seinen Standards. Dieses funktioniert so, dass alle Emissionen eines Unternehmens im Scope 1 und Scope 2 Bereich addiert werden. Optional kommen Scope 3 Emissionen hinzu. Hier werden jene Emissionen berücksichtigt, die am relevantesten sind. Im Golfbereich haben sich bei bisherigen Bilanzen die An- und Abreise von Golfern als wesentlich herauskristallisiert. Grundsätzlich kann innerhalb einer CO₂-Bilanz überhaupt nichts gegengerechnet werden. Es werden nur Emissionen addiert. Deshalb ergibt sich am Ende immer ein negatives Ergebnis. Dieses kann die Golfanlage dann in den nächsten Jahren dadurch verbessern, dass sie Emissionen einspart.
- Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das negative Endergebnis am Ende durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten auszugleichen, also zu kompensieren. Das wird inzwischen zwar allgemein als zweitbeste Lösung betrachtet, ist aber in Teilen unumgänglich, weil man manche Emissionen, etwa die Anfahrt der Golfer, nicht komplett einsparen kann. Grundsätzlich gelten Zertifikate nach sogenanntem Gold-Standard als empfehlenswert. Derzeit werden in Deutschland diese aber nur für Moorprojekte in Deutschland ausgegeben. Ansonsten sind Gold-Projekte in der Regel im Ausland, häufig in Entwicklungsländern, angesiedelt.
Emissionshandel mit Golfflächen?
Die Idee, Golfanlagen könnten mit ihren Grünanlagen Zertifikate verkaufen, ist ambitioniert. Das Bundesumweltamt, das in Deutschland für die fachliche Umsetzung des europäischen und nationalen Emissionshandels zuständig ist, äußert sich zur Idee, Golfanlagen könnten mit ihren Grünflächen zur Emissionssenkung beitragen oder Zertifikate zur freiwilligen Kompensation anbieten, wie folgt: „Für die freiwillige Bilanzierung von THG-Emissionen gibt es keine rechtlich bindenden Vorgaben. Sie erfolgt vielmehr nach freiwilligen Standards. Aus unserer Sicht gibt es derzeit keinen Bilanzierungsstandard, der die Treibhausgasflüsse (Einbindungen und Emissionen) aus Grünflächen oder Siedlungen umweltinteger erfasst.“
Das heißt: Beschließt eine Golfanlage nun, Zertifikate für die freiwillige Kompensation basierend auf ihren Flächen zu verkaufen, sollte sie sich in irgendeiner Form um eine Zertifizierung bemühen. Derzeit gibt es aber keinen Standard für diese Flächen. Ein eigener Standard nur für Golfanlagen kann entwickelt werden, dessen Akzeptanz hängt aber von der Einschätzung der Behörden, in Deutschland vorrangig vom Bundesumweltamt ab. Im Moment gibt es keinerlei Anzeichen, dass Golf-Zertifikate nach Gold-Standard mittelfristig ein Thema sind.
Fazit: Die Idee, eine Golfanlage könne mit ihren Grünflächen in den Emissionshandel einsteigen und damit Geld verdienen, klingt auf den ersten Blick verführerisch, ist tatsächlich nach geltendem Recht aber nicht solide umsetzbar. Ein Gold-Standard Projekt von einer deutschen Golfanlage wird es derzeit nicht geben.