Neues Batterierecht – was bedeutet das für Golf-Akkus?
Der Akku im Trolley macht schlapp? Ein neuer Elektro-Trolley ist die erste Anschaffung vor der neuen Saison? Aber was passiert eigentlich mit dem alten Akku? Einfach wegwerfen ist definitiv keine Option. Das verhindert schon das neue deutsche Batteriegesetz.Die deutsche Bundesregierung hat im November 2024 Anpassungen des nationalen Batteriegesetzes beschlossen, um die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) umzusetzen. Diese Verordnung zielt auf ein nachhaltiges Batteriemanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette ab und betrachtet Batterien erstmals über ihren gesamten Lebenszyklus.
Verwertung von Altbatterien verbessern
Ab jetzt kann der Golfer die alten Akkus am Wertstoffhof abliefern. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Verbraucher künftig neben Geräte-Altbatterien auch Batterien aus E-Bikes oder E-Scootern – und eben auch Elektro-Golf-Trolleys/Carts – an kommunalen Wertstoffhöfen zurückgeben können. Darüber hinaus sollen die bestehenden Entsorgungsstrukturen für Geräte-Altbatterien auf weitere Batterietypen ausgeweitet werden. Das neue Batterie-Durchführungsgesetz (BattDG) soll das bisherige Batteriegesetz (BattG) ablösen und die Zuständigkeiten und Befugnisse im Rahmen der EU-Batterieverordnung festlegen. Es soll am 18. August 2025 in Kraft treten. Zuvor müssen Bundesrat und Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen.
Ziel der gesamten Neuregelung ist es, die getrennte Sammlung und hochwertige Verwertung von Altbatterien zu fördern und die Herstellerverantwortung für alle Batterien zu stärken.
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Für die Golfindustrie betrifft dies insbesondere Entfernungsmessgeräte sowie Elektro-Trolleys und -Carts. Was tun die Hersteller von E-Trolleys um die Rückgabe der Akkus zu fördern? Die schlechte Nachricht zuerst: Ein kostenloser Rückversand der Akkus wird nicht angeboten. Hersteller wie beispielsweise die Traditionsmarke Kiffe (Bensheim) weisen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, darauf hin, dass Endverbraucher (Golfer) zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet sind. „Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben.“
Bei Branchenprimus JuCad (Limburg) wirbt man zudem mit einem attraktiven Akkuwechsel-Angebot und warnt vor der Nutzung von Fremdakkus sowie Reparatur und Wartung durch nichtautorisierte Fremdfabrikate und Drittanbieter. Ferner geben sie den Hinweis mit, dass Powerpacks nach dem UN-Transporttest BU-202100303-B1 zertifiziert sind und alle rechtlichen Transport- und Sicherheitsbestimmungen erfüllen, sie aber auf Wunsch auch eine kostenpflichtige Abholung durch ihren Paketdienst anbieten. Das zahlt dann aber der Golfer.
Die preisgünstigere Variante ist in beiden Fällen die Abgabe am Wertstoffhof um die Ecke. Hier soll die Entsorgung für Altbatterien von leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes und E-Scooter (u.a. Wertstoffhöfe) nochmals erleichtert werden.
Allerdings ist Deutschland in Sachen Batterie-Sammlung bis dato ohnehin einer der Spitzenreiter in der EU. Hier gilt eine Sammelquote für Altbatterien aus Elektrogeräten von 50 Prozent. Diese Quote liegt höher als die aktuellen Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung (Quelle: BMUV).
Ein weiterer Grund für die Reform des Batteriegesetzes war auch der vermehrte Einsatz von Lithium-Ionen-Batterien. Durch Beschädigung können sich diese Batterien leicht selbst entzünden. Um dieser akuten Problematik entgegenzuwirken, soll – zusätzlich zu den europarechtlichen Regelungen zur Entnehmbarkeit von Batterien aus Elektrogeräten – die Rückgabe von gesammelten Altbatterien an die Hersteller vereinfacht werden. Hersteller können hierfür eigene Organisationen für Herstellerverantwortung einrichten und betreiben, oder sie können sich an einer bestehenden Organisation beteiligen.