Flutlicht auf der Range: Schön hell aber stark umstritten
Ein Drink in der einen, den Golfschläger in der anderen Hand, Partyatmosphäre auf der Driving Range. Die Begeisterung über die Flutlicht-Range oder den hellerleuchteten Golfplatz im Urlaub ist meistens groß: Ein Putt-Turnier bei Nacht macht durchaus Stimmung. Dazu kennt man die zahlreichen Partyfotos von US-Driving-Ranges, die eben auch nachts Besucher anziehen. Warum auch nicht, so wird die Anziehungskraft des Golfsports zweifellos gefördert.
Schwierig wird es, wenn statt einer städtischen Driving Range eine Übungsanlage oder Golflöcher auf einem Platz mitten in der Natur hell beleuchtet werden. Flutlichtanlagen auf Golfplätzen, die allerdings auch außerhalb von Urlaubsgebieten zunehmend Anhänger finden, sind problematisch, weil sie beim Thema Insektenschutz als schädlich gelten.
Ungefähr die Hälfte aller Insektenarten sind nachtaktiv. Für ihre Orientierung brauchen sie die Dunkelheit und das natürliche Licht von Mond und Sternen, um sich zu orientieren, Räubern auszuweichen, Nahrung zu suchen und sich fortzupflanzen. Laut Maja Grubisic vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, die sich in einer Studie mit den Auswirkungen der Lichtverschmutzung auf Insekten beschäftigte, „stört eine künstlich erhellte Nacht dieses natürliche Verhalten – mit negativen Auswirkungen auf die Überlebenschancen.“ Laut ihrer Studie werden die Fluginsekten von künstlichen Lichtquellen angezogen und sterben dann dort durch Erschöpfung oder als leichte Beute von Räubern. Außerdem lockt das Licht Insekten aus anderen, dunkleren Ökosystemen weg und sorgt so für eine Verarmung der Insektenpopulationen.
Abstimmung mit Naturschutzbehörden nötig
Die Problematik ist in Deutschland bundesweit bei den Naturschutzbehörden bekannt. Das Bundesamt für Naturschutz hat einen Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen herausgegeben, in dem das Thema Lichtverschmutzung im Detail erklärt wird. Deshalb ist auch die Installation einer Flutlichtanlage auf einer Driving Range kein schnell umsetzbares Projekt. Ohne eine frühzeitige Abstimmung mit den örtlichen Behörden und deren Zustimmung macht die Installation einer Flutlichtanlage keinen Sinn. Und selbst wenn sämtliche Genehmigungen vorliegen, kann eine Flutlichtanlage massiven öffentlichen Ärger hervorrufen. Diese Erfahrung musste zumindest der GC Augsburg in Bayern machen, der seine Planungen schließlich einstellte, nachdem sich eine Facebook-Gruppe mit dem Namen „Burgwalden wehrt sich – kein Flutlicht am Golfclub Augsburg gebildet hatte.“
Lichtverschmutzung national und international
Europaweit sind die Regelungen zum Thema Lichtverschmutzung unterschiedlich. In Spanien oder Italien gibt es Bundesgesetze, die als unmittelbares Ziel die Bekämpfung oder Beschränkung von Lichtverschmutzung verfolgen. In Deutschland gibt es ein solches Gesetz nicht. Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist seit 2022 allerdings der Paragraf 41a neu entworfen worden, der unter anderem „wesentliche Änderungen“ von Beleuchtungen an Straßen und Wegen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen aufführt.
Eigenes Gesetz für Baden-Württemberg
Für Flutlichtanlagen auf Golfanlagen bedeutet das: Selbst, wenn die geplante Installation der Flutlichtanlage nicht behördlich zulassungspflichtig ist, „ist der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde vor ihrer Durchführung schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, wenn die hiervon ausgehenden Lichtemissionen geeignet sind, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen wild lebender Arten hervorzurufen.“
In Baden-Württemberg wird das Thema seit dem 22. Juli 2020 in einer Neuregelung des Naturschutzgesetzes behandelt. Hier heißt es in Paragraph 21 „Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden. Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden. Beleuchtungen,
die sich in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen befinden oder in diese hineinstrahlen, sind, soweit sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Naturschutzbehörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen.“
Strahlertypen beachten
Ein Fall für Spezialisten sind die Flutlichtanlagen außerdem auch, weil es auf die genauen technischen Details der Strahler ankommt. Lichtlenkung und Lichtverteilung spielen hier eine Rolle.
Fest steht: Das Thema ist heikel. Ohne behördliche Absprache geht eigentlich gar nichts. Die Auswirkungen auf das Image der Golfanlage sind zu bedenken. An der Einsicht, dass die Flutlichtanlage mit Sicherheit nicht positiv auf die Insektenvielfalt wirkt, führt kein Weg vorbei. Insofern bleibt bei den Verantwortlichen der Golfanlage die Entscheidung pro oder contra – unkompliziert ist sie nicht.