CO₂-Fußabdruck: Die wichtigsten Fakten für Golfanlagen
Der CO₂-Fußabdruck von Sportlern, Sportveranstaltungen und Sportanlagenbetreibern wird zunehmend zum Thema. Der Golfsport ist davon nicht ausgenommen. Immer mehr Golfanlagen weltweit beschäftigen sich mit der Frage, wie ihr CO₂-Fußabdruck aussieht. Dabei herrscht bei vielen Golfern die Annahme, dass bei Golfanlagen aufgrund der extrem großen Ausgleichsflächen eines Golfplatzes, die Bilanz eigentlich positiv ausfallen müsse.
Golf Sustainable stellt an dieser Stelle die wichtigsten Fakten zum Thema CO₂-Fußabdruck im Golfsport in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen.
- Die Bilanzierung und Berichterstattung zum sogenannten Corporate Carbon Footprint, also dem CO₂-Fußabdruck, ist für Unternehmen derzeit freiwillig. Es gibt keine verpflichtenden Vorgaben oder einheitlichen Standards zur Berechnung auf jeweils nationaler Ebene.
- Auf internationaler Ebene gelten der „Corporate Accounting und Reporting Standard“ und der „Corporate Value Chain Standard“ des Greenhouse Gas Protocol (GHG) als Standard.
- Diese unterscheiden in Scope 1, 2 und 3. Scope 1 beinhaltet die direkten Aktivitäten eines Unternehmens, also zum Beispiel Fuhrpark, Unternehmenseinrichtungen und Standort. Scope 2 umfasst die indirekten Emissionen aus Strom, Wärme und Dampf, die Unternehmen bei Versorgern einkaufen. Scope 3 schließt die weiteren indirekten Emissionen in der Lieferkette ein, also zum Beispiel der CO₂-Abdruck, der bei der Produktion eines Grünmähers ensteht. Scope 3-Emissionen müssen nicht zwingend mit einberechnet werden.
- Die Berechnung des CO₂-Fußabdruckes von Golfevents, Golfrunden oder Golfanlagen erfolgt also derzeit – je nach Anbieter der Berechnung – auf unterschiedlichen Vorgaben. Die Berechnung in der Schweiz, die nicht zur EU gehört, ist zum Beispiel anders als jene in Deutschland. Aber selbst innerhalb von Deutschland sind die Ergebnisse von Gutachten oder Berechnungen nicht 100-prozentig vergleichbar, wenn sie von unterschiedlichen Anbietern kommen. Deshalb arbeiten immer mehr Sportarten daran, sportspezifische CO₂-Rechner zu erstellen, die die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen.
- Derzeit ist nicht eindeutig geregelt, wie Pflanzmaßnahmen beim Bau einer Golfanlage und die CO₂-Bindung der Pflanzen in den CO₂-Fußabdruck einfließen. Gleiches gilt für das Wachstum von Sträuchern oder Wiesen sowie für den Aufbau von Humus im Betrieb einer Golfanlage. Während Schweizer Bilanzen die Pflanzen positiv miteinkalkulieren, ist dies in Deutschland nicht möglich. Hier kann der positive Effekt von Pflanzmaßnahmen allerdings separat ausgewiesen werden.
- Die Anreise eines Golfers zur Golfanlage kann, muss aber nicht mit einberechnet werden. Eine solide Berechnung, die nicht dem Vorwurf des Greenwashing unterliegen will, kalkuliert den Faktor Mobilität allerdings mit ein.
- Der individuelle Footprint eines Golfers, der zum Beispiel auch die Golfausrüstung beinhaltet, fließt nicht in die Berechnung der Anlage mit ein.
- Die Mobilität aller Angestellten einer Golfanlage ebenso wie deren Dienstreisen wird mit einberechnet.
- Auch die Fahrten von Mannschaften, Caddies und deren Fans zu einem Ligaspiel zählen zur CO₂-Bilanz einer Anlage.
Fazit für die Golfanlage und den Golfclub
Jeder hat die Möglichkeit, seinen Fußabdruck berechnen zu lassen. Eine Vergleichbarkeit der Gutachten ist aber nur sehr bedingt gegeben. Grundsätzlich kann ein solches Gutachten aber dazu dienen, sich einen Gesamtüberblick über den CO₂-Fußabdruck zu verschaffen und daraufhin erste Maßnahmen einzuleiten, um den CO₂-Fußabdruck zu reduzieren.