Jetzt wird es konkret: Das EU-Renaturierungsgesetz geht in die Umsetzung. Bis zum 1. September 2026 müssen die Nationalen Wiederherstellungspläne in den EU-Ländern fertiggestellt sein. Das im August 2025 verabschiedete Gesetz sieht Wiederherstellungsmaßnahmen für geschädigte Ökosysteme vor, die bis spätestens 2050, zum Teil aber bereits bis 2030 erledigt werden müssen.
Konkret für einzelne Bereiche heißt dies zum Beispiel: Bis 2030 darf es keinen Nettoverlust an städtischen Grünflächen und Baumüberschirmung geben. Ab 2030 ist ein Zuwachs verpflichtend. Oder beim Thema Aufforstung: Die einzelnen Staaten müssen das EU-Ziel, bis 2030 zusätzlich drei Milliarden Bäume zu pflanzen, unterstützen.
Auswirkungen auf den Golfsport?
Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf den Golfsport, die Outdoorsportart mit den größten festgelegten Spielflächen? Inwieweit werden die Flächen von Golfanlagen von Behörden in ihrer Wertigkeit anders beurteilt? Ergeben sich in der Zukunft Einschränkungen bei der Nutzung von Gelände?
Fragen, die in dieser Form bei den europäischen Golfverbänden auf Schulterzucken stoßen. Egal ob in Italien, Deutschland oder Dänemark, um nur drei Beispiele zu nennen: Bis dato hat das EU-Renaturierungsgesetz für sie noch keine konkrete Form angenommen. Wer mit Experten spricht, stellt aber fest: Der zunehmende Bedarf an renaturierten Flächen könnte eine Chance für die Golfbranche sein. „Deutschland hat innerhalb der EU eine gewisse Vorbildrolle. Das Bundesamt für Naturschutz wird das Gesetz deshalb sicher sorgfältig umsetzen. Golfplätze könnten hier zur Aufwertung gerade in urbanen Bereichen beitragen“, resümiert Prof. Dr. Johannes Kollmann, Leiter des Lehrstuhls für Renaturierungsökologie an der TU München. Im Rahmen des deutschlandweiten Forschungsprojektes GolfBiodivers, ist er intensiv mit Aufwertungsmaßnahmen auf Golfanlagen vertraut und beurteilt deren Potential durchaus positiv.
Nachdem das EU-Renaturierungsgesetz eine Vielzahl von Ökosystem betrifft, darunter zum Beispiel auch Moore oder Flüsse, könnten sich Golfanlagen je nach Land, Region und Gelände in unterschiedlichen Bereichen engagieren. Moore zum Beispiel sind auf deutschen Golfanlagen kaum relevant, in anderen EU-Staaten aber durchaus. In Deutschland dagegen könnten Golfplätze zum Beispiel bei der Wiederherstellung städtischer Ökosysteme eine Rolle spielen. Hier soll mit Hilfe des Gesetzes eine stärkere Flächenabdeckung durch große Bäume erreicht werden. Auch die Entsiegelung von Flächen spielt eine wichtige Rolle.
„Wenn wir an Golfanlagen wie den Frankfurter Golf Club denken, die sehr zentral in der Stadt liegen, gleichzeitig aber einen großen Baumbestand haben, so kann man hier auf jeden Fall über positive Auswirkungen der Golfanlage auf die Gesundheit der Bevölkerung in randstädtischen Bereich nachdenken“, resümiert Kollmann. Er weist auch darauf hin, dass zahlreiche Golfanlagen Großbäume erhalten, indem sie für die nötige Bewässerung und Pflege sorgen. „Für die Golfszene ist das Gesetz durchaus auch eine Chance sich positiv mit Konzepten und Ideen einzubringen.“
Zumindest in Deutschland haben Golfverbände und Golfclubs durchaus auch die Möglichkeit sich aktiv an der Erarbeitung des Wiederherstellungsplanes zu beteiligen. Die ersten Online-Veranstaltungen dazu finden bereits im März statt.
Ansonsten gilt europaweit derzeit: Spannend wird es ab September, wenn die einzelnen Nationen ihre Konzepte erstmals an die EU weiterleiten. Die werden mit Sicherheit sehr unterschiedlich aussehen. In Italien ist schon jetzt klar, dass der Meeres- und Küstenschutz sowie die Wiederherstellung der Po-Ebene im Vordergrund stehen wird, um Küsten- und Meeresschutz zu erhöhen. Auch in Frankreich, wo die öffentliche Konsultation bereits 2025 abgeschlossen wurde, wird ein Fokus die Wiederherstellung von Feuchtgebieten sein. Sicher ist am Ende nur das Ziel: die langfristige Erholung aller Ökosysteme, egal ob innerhalb oder außerhalb der Golfanlagen.






