„Wir ringen gemeinsam um die Artenvielfalt.“ Dabei, so Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber, spielen Bayerns Golfplätze eine wichtige Rolle, „weil sie riesige Flächen haben, die sie nicht fürs Spiel benutzen.“ Vier dieser Golfanlagen wurden von Glauber im Bayerischen Umweltministerium nun als Blühender Golfplatz ausgezeichnet. Die Vertreter des GC Schloss Maxlrain, des GC Schloss Mainsondheim, des Rottaler Golf- und Country Club und des Golf-Club Garmisch-Partenkirchen nahmen die Auszeichnung von Glauber entgegen.
„Wir stehen voll hinter dem Projekt Blühpakt Bayern“, stellte Arno Malte Uhlig als Präsident des Bayerischen Golf Verbandes zufrieden fest. Er hatte 2020 den Kooperationsvertrag mit Glauber unterschrieben. Der Bayerische Golfverband war damit der erste Partner der Blühpakt-Allianz, zu der inzwischen noch fünf weitere Organisationen gehören. 44 bayerische Golfanlagen sind inzwischen von Glauber persönlich als Blühender Golfplatz ausgezeichnet worden.
Für den Präsidenten des GC Schloss Maxlrain Karlheinz Bachmeier ist die Teilnahme an dem Projekt die logische Konsequenz der bisherigen Aktivitäten des Clubs. „Wir sind gerade bei Golf & Natur mit Gold ausgezeichnet worden und wir wollten die Qualität unseres Golfclubs auch mit diesem Siegel noch weiter steigern.“
Dabei ist die oberbayerische Golfanlage, die sich mit ihren 18 Löchern und einem Kurzplatz auf einem Gelände von immerhin 110 Hektar erstreckt, ständig dabei, Flächen weiter aufzuwerten. Zuletzt wurde 2024 eine größere Streuobstwiese angelegt. Unterstützt werden Anlagen wie der GC Schloss Maxlrain bei ihren Projekten vom Landesbund für Vogelschutz in Bayern, der vom Bayerischen Umweltministerium als externe Expertenstelle ausgewählt wurde.
Kostenlose Erstberatung
Alle Golfanlagen, die sich für den Blühpakt Bayern anmelden und die Anforderungen erfüllen, erhalten einen kostenlosen Beratungstag vom LBV, der am Ende auch darüber entscheidet, ob sich die Anlage für die Zertifizierung eignet. Das, so Dagmar Blache, eine der LBV-Expertinnen, sei auch nahezu immer, aber eben nicht automatisch der Fall. Der Wille, die oftmals sehr schönen Flächen weiter aufzuwerten, sei aber bei fast jedem Golfclub vorhanden.
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„Das ist für uns als Bayerischer Golfverband auch wirklich wichtig“, betont Uhlig. „Wir möchten, dass dieser Blühpakt gelebt wird.“ Um die Teilnahme für die Golfanlagen noch etwas übersichtlicher zu gestalten, werden die Begrifflichkeiten im Anmeldeformular jetzt noch einmal überarbeitet. Dann setzt auch Geschäftsführerin Heidrun Klump darauf, dass sich weitere Anlagen bis zum 30. Juni für eine Erstberatung registrieren.
Golfplätze, die teilnehmen wollen, müssen eine Reihe von Kriterien erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel die naturnahe Gestaltung von mindestens 30 % der Freiflächen, sowie die abschnittsweise Mahd von Flächen. Die Verwendung von torfhaltigen Substraten ist nicht gestattet und auch chemische Pflanzenschutzmittel dürfen nicht flächig eingesetzt werden.
„Wir wollen gemeinsam mit Ihnen die Natur- und Artenvielfalt schützen“, betonte Glauber noch einmal und kommentierte außerdem auch die aktuelle Debatte um den Wirtschaftsstandort Deutschland. „Der Naturschutz hat nichts mit dem Abbau von Arbeitsplätzen in der Industrie zu tun.“